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Verwaltungsgericht Köln, 13 L 2280/20

Datum:
29.04.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 2280/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0429.13L2280.20.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 21 B 878/21
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens – einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. - trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 4. – die nicht erstattungsfähig sind - tragen diese selbst.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,-- € festgesetzt.

 
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