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Verwaltungsgericht Köln, 8 L 1467/20.A

Datum:
24.08.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 1467/20.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:0824.8L1467.20A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten bewilligt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers – 8 K 1679/20.A – gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 23. März 2020 verfügte Abschiebungsanordnung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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