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Verwaltungsgericht Köln, 7 L 759/20

Datum:
29.04.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 759/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:0429.7L759.20.00
 
Tenor:

   Das Verwaltungsgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig.

Der Rechtsstreit wird an das sachlich zuständige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

 
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