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Verwaltungsgericht Köln, 7 L 2460/20

Datum:
30.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 2460/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:1230.7L2460.20.00
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird gemäß § 93 Satz 1 VwGO getrennt und hinsichtlich des Antrags gegen die Allgemeinverfügung zur Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung im Stadtgebiet Leverkusen zu tragen, unter einem noch bekanntzugebenden neuen Aktenzeichen fortgeführt.

2. Der Antrag hinsichtlich der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin zum Verbot der Verwendung von Pyrotechnik in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu Ziff 2.

3. Der Wert des Streitgegenstandes des Verfahrens zu Ziff. 2 wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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