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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 3734/17

Datum:
13.10.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3734/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:1013.7K3734.17.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 20.02.2017 wird aufgehoben, soweit er dem Kläger eine Rente von mehr als 1.936,35 € monatlich vorenthält.

Das beklagte Versorgungswerk wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Gewährung von Altersrente unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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