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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 864/19

Datum:
08.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 864/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:1208.2K864.19.00
 
Leitsätze:

Nachbarrechtliches Abwehrrecht gegen die Genehmigung einer Tiefgaragenzufahrt

 

Die Baugenehmigung für eine Tiefgaragenzufahrt kann im Einzelfall auch dann rücksichtslos gegenüber einem Nachbarn sein, wenn sie nach einer Schallimmissionsprognose die für das Gebiet nach TA Lärm anzusetzenden Richtwerte knapp einhält

 
Tenor:

Die dem Beigeladenen unter dem Aktenzeichen Az. XXXXXXXXXXXXXX erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 13. Dezember 2018 in der Fassung der 1. Nachtrags-Baugenehmigung vom 31. August 2020 (Az. XXXXXXXXXXXXXX), diese in der mit Schreiben vom 09. September 2020 korrigierten Fassung (Az. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX), wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und der Beigeladene zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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