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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 7694/18

Datum:
20.10.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 7694/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:1020.2K7694.18.00
 
Schlagworte:
Anforderungen an die Vollständigkeit von Bauvorlagen zum Maß der baulichen Nutzung im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB; Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplanes aufgrund der unwirksamen Festsetzung „Zahl der Vollgeschosse: bergseitig I / talseitig II“
Leitsätze:

Welche Anforderungen an die Vollständigkeit von Bauvorlagen zu stellen sind, die einer bauplanungsrechtlichen Bauvoranfrage beigefügt sind, ist abhängig davon, nach welchen bauplanungsrechtlichen Normen die Baugenehmigungsbehörde die Zulässigkeit des Vorhabens zu beurteilen hat.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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