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Verwaltungsgericht Köln, 22 K 3990/19.A

Datum:
23.09.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 3990/19.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:0923.22K3990.19A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17. Juni 2019 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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