Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 22 K 1969/18.A

Datum:
03.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 K 1969/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:1203.22K1969.18A.00
 
Tenor:

Auf die Erinnerung des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5. November 2020 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf Antrag des Klägers vom 1. Oktober 2020 werden die nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. September 2020 von der Beklagten an den Klägern zu erstattenden Kosten auf

1.639,54 €

(in Worten: eintausendsechshundertneununddreißig Euro und vierundfünfzig Cent)

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem 5. Oktober 2020 (Eingang des Festsetzungsantrags) festgesetzt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank