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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2662/19

Datum:
30.01.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 2662/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:0130.19L2662.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgegeben, dem Antragsteller zum 01.02.2020 vorläufig einen Betreuungsplatz in einem Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden in einer wohnortnahen höchstens 5 km von seinem Wohnort entfernt gelegenen öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung nachzuweisen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

 
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