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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 7673/18

Datum:
14.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 7673/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:1214.19K7673.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Änderung des Bescheides vom 06.09.2018 in               der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.10.2018 verpflichtet, der             Klägerin zu ihrem Beihilfeantrag vom 04.08.2018 eine weitere Beihilfe in Höhe von 377,35 € zu bewilligen.

              Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.              Das beklagte Land kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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