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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4866/18

Datum:
23.11.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 4866/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:1123.19K4866.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der entsprechenden Entscheidungen im Widerspruchsbescheid vom 30.05.2018 verpflichtet, eine Kostengrundentscheidung mit dem Inhalt zu treffen, die Kosten des Verfahrens für erstattungsfähig zu erklären sowie die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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