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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4352/18

Datum:
27.11.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 4352/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2020:1127.19K4352.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 31.01.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.05.2018 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 100 € zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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