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Verwaltungsgericht Köln, 6 K 9890/16.A

Datum:
23.05.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 9890/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0523.6K9890.16A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 4, 5 und 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Oktober 2016 (Gesch.-Z.: 0000000-000) verpflichtet festzustellen, dass Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf Ägypten vorliegen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu drei Vierteln und die Beklagte zu einem Viertel.

 
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