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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 6347/17

Datum:
20.02.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 6347/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0220.26K6347.17.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die       Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110%     des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die         Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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