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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 1907/17

Datum:
14.05.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 1907/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0514.26K1907.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom                 7. November 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom                   9. Januar 2017 und des Änderungsbescheides vom 13. Dezember 2017             verpflichtet, der Klägerin auch für die Zeit vom 1. Dezember 2016 bis zum        19. Juli 2017 Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege ihres Sohnes            E.     E1.      S.     , geb. am 00. T.         2014, durch ihre Mutter                       I.     S.     zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht        erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages                abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von    110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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