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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 11393/16

Datum:
17.04.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 11393/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0417.26K11393.16.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Klage in dem Verfahren 26 K 2127/15 als zurückgenommen gilt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Kostenentscheidung aus dem Beschluss vom 4. November 2016 in dem Verfahren 26 K 2127/15 wird für gegenstandslos erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die       Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht          der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu         vollstreckenden Betrages leistet.

 
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