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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 7541/18

Datum:
11.12.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 7541/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:1211.23K7541.18.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 298/20
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweisere Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 00. 00. 0000 verpflichtet, der Klägerin einen positiven bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für die Nutzungsänderung von Bürogebäude in Flüchtlingsunterkunft und die Errichtung von zwei Außentreppen auf dem Grundstück D., Flur 00, Flurstück 0000 zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zu ½ .

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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