Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 20 K 14819/17.A

Datum:
26.09.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 14819/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0926.20K14819.17A.00
 
Tenor:

Soweit die Kläger die Klage hinsichtlich Ziffer 1 des Bescheides vom 30.10.2017 zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 30.10.2017 im noch angefochtenen Umfang verpflichtet festzustellen, dass das Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 5 AufenthG für die Kläger hinsichtlich Bulgarien vorliegt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger als Gesamtschuldner und die Beklagte je zur Hälfte.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank