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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 387/19

Datum:
16.05.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 387/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0516.19L387.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

§ 123 Abs. 1 VwGO untersagt, die ihm für März 2019 zur Verfügung stehenden Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11 LBesG NRW mit den Beigeladenen zu besetzen, bis er über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

 
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