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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2388/19

Datum:
12.12.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 2388/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:1212.19L2388.19.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1742/19
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 VwGO aufgegeben, den Eintritt der Antragstellerin in den Ruhestand bis zu einem Monat nach Zustellung einer neuen, die Rechtsauffassung des Gerichts beachtenden Entscheidung über ihren Antrag vom 11.06.2019 hinauszuschieben, längstens jedoch bis zur Bestandskraft des Ablehnungsbescheides vom 29.08.2019 und um nicht mehr als ein Jahr.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt

 
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