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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1668/19

Datum:
18.11.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1668/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:1118.19L1668.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

§ 123 Abs. 1 VwGO untersagt, die der K.                     L.    für eine Beförderung zur Verfügung stehenden Beförderungsplanstellen für eine Beförderung zur K1.                             oder K2.                           der Besoldungsgruppe A 8 LBesG NRW mit den Beigeladenen zu 1) – 8) und 10)- 21) zu besetzen, bis der Antragsgegner über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden hat. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

 
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