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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 6155/18

Datum:
16.09.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 6155/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0916.19K6155.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 08.09.2017 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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