Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 19 K 1825/17

Datum:
25.01.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 1825/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0125.19K1825.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, hinsichtlich der Widerspruchsverfahren zu den Widersprüchen unter dem 09.11.2016 der Klägerin zu 1) mit den Zeichen 000000000000-X-00/00, 000000000000-X-000/00 und 000000000000-X-000/00 eine Kostengrundentscheidung dahingehend zu treffen, dass die Beklagte die Kosten zu einem Anteil von 91 % trägt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen diese zu 55 % und die Beklagte zu 45 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) trägt dieser alleine. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1) zu 27,5 %, der Kläger zu 2) zu 50 % und im Übrigen die Beklagte selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 61 62 63 64 65
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank