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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 301/19

Datum:
31.05.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 301/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0531.15L301.19.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 798/19
 
Tenor:

1.Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die mit dem Referenzcode XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX ausgeschriebene Stelle „Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Referat XXXXXXX“ im XXXXXXXX (Dienstposten der BesGr A 13g BBesG) mit dem Beigeladenen zu besetzen und ihn hierauf zu befördern, solange nicht eine erneute Auswahlentscheidung unter Einbeziehung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts stattgefunden hat.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

2 .Der Streitwert wird auf 17.013,24 Euro festgesetzt.

 
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