Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2679/18

Datum:
26.02.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 2679/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0226.15L2679.18.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 371/19
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, aufgrund der Beförderungsrangfolgenliste (Stichtag November 2018) die Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 BBesO einzuweisen und/oder zu befördern, solange nicht über die Berücksichtigung des Antragstellers im Rahmen einer erneuten Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf 14.876,31 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank