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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1308/18

Datum:
09.04.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1308/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0409.15L1308.18.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladene zu 4. und die Beigeladenen zu 7., 8. und 9. nach Besoldungsgruppe B 3 Bundesbesoldungsordnung zu befördern, solange nicht über eine Beförderung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 24.931,56 Euro festgesetzt.

 
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