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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1013/19

Datum:
04.09.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1013/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2019:0904.15L1013.19.00
 
Schlagworte:
Fortschreibung Beurteilung Freistellung Betriebsrat Vergleichsgruppe Postnachfolgeunternehmen betriebsüblich
Normen:
§ 24 PostPersRG; § 78 Satz 2 BetrVG; § 37 Abs. 4 BetrVG
Leitsätze:

1. Aus § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG i.V.m. §24 Abs. 1 PostPersRG ergibt sich bei der Bildung einer Vergleichsgruppe zur fiktiven Fortschreibung der Beurteilung eines freigestellten Beamten keine Beschränkung auf Angehörige desselben Betriebs.

2. Gibt es in einem Betrieb nur eine vergleichbare Person, ist für die Frage der Betriebsüblichkeit i.S.v. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG diese maßgebend.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

 
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