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Verwaltungsgericht Köln, 8 L 4738/17.A

Datum:
26.01.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 4738/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0126.8L4738.17A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der für die Überstellung des Antragstellers zuständigen Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass der Antragsteller wegen Ablaufs der Überstellungsfrist nicht nach Italien abgeschoben werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 
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