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Verwaltungsgericht Köln, 8 L 1918/18.A

Datum:
27.09.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 1918/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0927.8L1918.18A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für das vorliegende Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und seine Prozessbevollmächtigte beigeordnet.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises mitzuteilen, dass die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Mai 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung in den Herkunftsstaat derzeit nicht vollziehbar ist.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

 
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