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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 5095/16

Datum:
17.04.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 5095/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0417.7K5095.16.00
 
Tenor:

 Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollsteckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.

 
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