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Verwaltungsgericht Köln, 6 L 261/18

Datum:
21.06.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 261/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0621.6L261.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es hinsichtlich der Anträge zu 1 – 7 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

2. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller Auskunft darüber zu erteilen, wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017 – 3 C 19/15 - in den Leitungsvermerken und behördeninternen Mailwechseln des Bundesministeriums für Gesundheit, die nach Erlass des Urteils bis zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrags durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an Herrn Professor Dr. Dr. G.     am 08.06.2017 verfasst wurden und sich mit der Bewertung des Urteils und den sich daraus ggf. zu ziehenden Konsequenzen befassen, bewertet wurde und welche Konsequenzen in den genannten Dokumenten erörtert wurden.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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