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Verwaltungsgericht Köln, 2 L 521/18.A

Datum:
25.04.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 521/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0425.2L521.18A.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten

nicht erhoben werden.

 
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