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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 12128/16

Datum:
26.06.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 12128/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0626.2K12128.16.00
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 01. Dezember 2016 (Az.:                    ) wird aufgehoben.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und des Beigeladenen tragen diese jeweils selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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