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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 4785/17

Datum:
21.03.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 4785/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0321.19L4785.17.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO untersagt, die ihm derzeit im Bereich des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zur Verfügung stehenden Beförderungsplanstellen nach der Besoldungsgruppe A 16 Landesbesoldungsgesetz NRW mit den Beigeladenen zu besetzen, bis der Antragsgegner über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden hat.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000,00 € festgesetzt.

 
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