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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 150/18.A

Datum:
07.02.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 150/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0207.19L150.18A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe gewährt und zur Wahrnehmung der Rechte Rechtsanwältin L.       N.      aus L.   beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 522/18.A gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 09. 01. 2018 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 
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