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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4868/16

Datum:
15.06.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 4868/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0615.19K4868.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 21 A 2863/18
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 07.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 28.04.2016 wird aufgehoben, soweit dieser den Kläger für die Betreuung des Kindes D.        Q1.       G.     G1.      in der Zeit vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 zu monatlichen Elternbeiträgen in Höhe von 170,00 € veranlagt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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