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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 1420/18.A

Datum:
21.11.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
19 K 1420/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:1121.19K1420.18A.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 09.02.2018 (Az.:               -231) wird aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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