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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 10296/16

Datum:
20.07.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 10296/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0720.19K10296.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 3353/18
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen bzw. übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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