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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 1020/16.A

Datum:
23.01.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
19 K 1020/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0123.19K1020.16A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Bescheid der Beklagten vom 15.01.2016 (Gesch.-Z.: 0000000 - 000) aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner bzw. die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger bzw. die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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