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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1331/18

Datum:
01.08.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1331/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0801.15L1331.18.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) untersagt, die Stelle des nach der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) bewerteten Dienstpostens „Fachreferent/in im Referat “ (0000/0000) bei der Bundesanstalt  für X mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung der Antragstellerin eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vorgenommen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Seine außergerichtlichen Kosten trägt der Beigeladene selbst.

3. Der Streitwert wird auf 19.679,97 Euro festgesetzt.

 
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