Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 14 K 948/18.A

Datum:
02.03.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 948/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0302.14K948.18A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3. bis 5. des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. Januar 2018 verpflichtet, festzustellen, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Afghanistan vorliegt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank