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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 5451/16

Datum:
15.05.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 5451/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0515.14K5451.16.00
 
Leitsätze:
1. Ein Vorausleistungsbescheid, der durch einen endgültigen Abgabenbescheid vollständig abgelöst wird, entfaltet keine Rechtswirkungen mehr. Eine gegen den Vorausleistungsbescheid erhobenen Anfechtungsklage kann auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt werden, wenn die für die Rechtmäßigkeit des endgültigen Heranziehungsbescheids maßgeblichen Rechtsfragen in diesem Verfahren geklärt werden können. 2. Die Zahl der Grundstücksanschlüsse ist als Maßstab für eine Entwässerungsgrundgebühr nur dann ungeeignet, wenn trotz gleicher Zahl und Größe der Anschlüsse die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung sehr unterschiedlich ist.
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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