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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 4735/15.A

Datum:
10.04.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 4735/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0410.14K4735.15A.00
 
Leitsätze:

Orientierungssätze

1. Zur Gewährung von Familienasyl und internationalem Schutz für ein minderjähriges Kind nach § 26 Abs. 2 und 5 AsylG

2. Für die Feststellung der Minderjährigkeit ist auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung ist auf § 13 Abs. 1 AsylG abzustellen, nicht auf § 14 AsylG

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung von Ziffer 3 des Bescheids vom 31.8.2017 verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz zu gewähren.

Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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