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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 7112/16

Datum:
21.02.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 7112/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0221.10K7112.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 1390/18
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 6. Juli 2016 verpflichtet, das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit des Klägers festzustellen und ihm einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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