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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 1488/16

Datum:
21.02.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1488/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2018:0221.10K1488.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 31. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Februar 2016 verpflichtet, das Verfahren wieder aufzugreifen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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