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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 7023/15

Datum:
24.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 7023/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:1024.7K7023.15.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Bezirksregierung L.  vom 11.11.2015 wird aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, die Genehmigung des Festsetzungsbeschlusses der Schiedsstelle-KHG S.         vom 22.06.2015 hinsichtlich der Festsetzung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines kinderonkologischen Zentrums für den Vereinbarungszeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 zu versagen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

 
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