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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 4442/16

Datum:
07.11.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4442/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:1107.7K4442.16.00
 
Tenor:

Die Auflage T 2 zum Verlängerungsbescheid vom 27.04.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.04.2016 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag zur Aufnahme der Angaben unter 5.1 der Fachinformation unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens zu je ½.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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