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Verwaltungsgericht Köln, 6 L 284/17

Datum:
13.06.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 284/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0613.6L284.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 778/17
 
Tenor:

a)      welchen Inhalt die in der Antragserwiderung enthaltene „Vorbemerkung“ zum internationalen Kontext der Auseinandersetzung mit dem sog. Islamischen Staat und den Ablauf des Mandatierungsverfahrens im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvE 2/16) um den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS hat

und

b)      welchen Inhalt die in der Antragserwiderung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvE 2/16) um den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS dargestellten völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Mandats haben, soweit diese über die in der BT-Drs. 18/6866 v. 01.12.2015 enthaltenen Informationen hinausgehen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3 mit Ausnahme etwaiger Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Verwaltungsgerichts Berlin entstanden sind. Diese werden dem Antragsteller auferlegt.

 
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