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Verwaltungsgericht Köln, 5 K 12849/17.A

Datum:
07.11.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 12849/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:1107.5K12849.17A.00
 
Tenor:

Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte unter entsprechender teilweiser Aufhebung ihres Bescheids vom 04.09.2017 verpflichtet festzustellen, dass in der Person des Klägers zu 2) ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes bezüglich der Demokratischen Republik Kongo vorliegt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.

 
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